GENDIAGNOSTIKGESETZ

GENDIAGNOSTIK
GESETZ

GESETZLICHE REGELUNGEN

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es strenge gesetzliche Regelungen, die den Ablauf eines medizinischen Gentests vorschreiben.

So bedarf es einer ausführlichen Aufklärung über das Wesen, die Tragweite und Aussagekraft der Analyse noch bevor damit begonnen wurde (DE-GenDG §9). Nach der Probenentnahme und genetischen Vorberatung muss eine Einverständniserklärung durch den Patienten unterschrieben werden und ein entsprechend ausgebildeter Arzt muss die medizinische Genanalyse anschließend beantragen (GenDG §10 Abs 2). Nachdem das Ergebnis erstellt wurde, muss erneut eine ausführliche Beratung über das Ergebnis stattfinden.

Alle unsere Prozesse halten sich selbstverständlich an diese Regelungen. Wenn Sie diese Analysen also von einem Partnerarzt durchführen lassen, wird für die gesetzeskonforme Abwicklung gesorgt.

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